Klingelgangster

Klingelgangster
Klịn|gel|gangs|ter, der:
jmd., der an einer Wohnungstür klingelt, den Öffnenden überfällt u. in die Wohnung eindringt, um sie auszurauben.

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Klịn|gel|gangs|ter, der: jmd., der an einer Wohnungstür klingelt, den Öffnenden überfällt u. in die Wohnung eindringt, um etw. zu rauben, um sie auszurauben: K. überfallen vor allem Alte und Schwache (Spiegel 2, 1989, 60).

Universal-Lexikon. 2012.

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